Therapiekosten

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und psychotherapeutischer Behandlungsindikation einen Anspruch auf Psychotherapie. Dies wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt.

In den „Kennenlernsitzungen“ (probatorische Sitzungen) finden wir heraus, ob sich jeder von uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen kann. Dann erfolgt die Antragstellung zur Richtlinientherapie.

Als Privat- oder Beihilfeversicherter Patient klären Sie die Möglichkeiten der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse. Häufig erfolgt die Kostenübernahme nach Antragstellung.

Sie können alle meine Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dies ist unter manchen Gegebenheiten sinnvoll, z.B. vor einer Verbeamtung und dem Abschluss mancher Versicherungen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. ich erhebe ein Beratungshonorar.

Ich freue mich darauf, Sie dabei zu unterstützen, Ihre aktuellen Einschränkungen zu überwinden und Ihre Zukunft aktiv und nach ihren Wünschen zu gestalten und Freude zu erleben.